Das Jahr 1948
Dienstag, 17. Februar 1948
Jugendheim für Oldesloe
Die ehemalige Schützenhalle wird gegenwärtig zu einem Jugendheim umgebaut. Die Arbeiten dürften im Frühjahr beendet sein.
LÜBECKER NACHRICHTEN vom 17.2.1948
Dienstag, 17. Februar 1948
De einzige Jugendherberge des Kreises Stormarn besteht in der Kreishauptstadt Bad Oldesloe. Die besteingerichtete Jugendherberge des Kreises in Hoisdorf dient vorläufig noch als Kreiskinderheim.
LÜBECKER NACHRICHTEN vom 17.2.1948
Dienstag, 20. April 1948
Freiwillige Arbeitsleistung
Sämtliche Oldesloer Jugendverbände beteiligen sich bei den Aufräumungsarbeiten an dem im Bau befindlichen Jugendheim „Schützenhaus“ im Bürgerpark. Zu dieser freiwilligen Arbeitsleistung ist vom Ortsjugendausschuß aufgerufen worden, um neben dem Heim eine Grünfläche zu schaffen, auf der im Sommer Volkstänze, Singabende und Diskussionsstunden im Freien durchgeführt werden sollen.
LÜBECKER NACHRICHTEN vom 20.4.1948
Dienstag, 16. November 1948
Elendsquartier im Herzen von Bad Oldesloe
Tbc-Kranke und Gesunde in einem Zimmer der „Jugendherberge“
Die „Jugendherberge“ in der Lübecker Straße ist vielen Oldesloern, noch mehr aber dem Strom Heimat- und Obdachloser, der die Kreisstadt durchflutet, ein Begriff. Hier finden Einzelgänger und Familien, die nicht mehr wissen, wo sie Ihr Haupt betten können, vorübergehend Unterkunft. Man würde vielleicht richtiger von einer „Herberge zur Heimat“ sprechen, mit der sich eine ganz bestimmte Vorstellung verbindet: Not, Elend, soziale Betreuung und erste Hilfe, in jeder Hinsicht.
Die Verhältnisse haben es mit sich gebracht, daß die „Jugendherberge“ zu einem Elendsmassenquartier geworden ist. Das wissen allerdings die wenigsten Oldesloer. Nicht einmal die Kreisverwaltung hatte Kenntnis von der Lage, bis sie durch die hiesigen Pressevertreter auf die Zustände aufmerksam gemacht wurde. Die Stadtverwaltung erklärt, angesichts der verheerenden Wohnraumlage vorerst machtlos zu sein, zumal der Herbergsvater die vertragliche Miete für die Räume pünktlich abführe und der Guttempler-Orden als Besitzer des Grundstücks über die Stadt den vertraglich festgelegten Mietpreis von monatlich 20 Mark laufend erhalte.
Daß die Verhältnisse in der Jugendherberge nicht mehr tragbar sind, gibt die Stadtverwaltung ohne weiteres zu. Sie will aufgrund der von der Presse erhobenen Beschwerden versuchen, einen Ausweg zu finden. Dem neuen Gemeinderat ist hier eine besonders lohnende Aufgabe gestellt. Insbesondere wird die Frage zu prüfen sein, ob der Herbergsvater als Pächter aus der Belegung eines Raumes von 26 Quadratmetern mit drei Flüchtlingsfamilien von insgesamt 18 Köpfen eine monatliche Miete von 240 Mark herausholen kann, während er selbst für die gesamte Herberge nur 20 Mark monatlich zahlt.
In zweiter Linie wird geklärt werden müssen, ob es auf die Dauer angängig ist, daß im gleichen Raum Gesunde und Tbc-Kranke schlafen, kochen, waschen und ihre sonstigen Bedürfnisse verrichten. Es ist so weit gekommen, daß eine Flüchtlingsfamilie aus Dänemark, weil sie den Betrag von täglich 50 Pfennig pro Schlafstelle nicht mehr aufbringen kann, sich mit zwei Schlafgelegenheiten für insgesamt fünf Familienmitglieder begnügen muß, so daß die schwer lungenkranke Frau mit dem Mann und zwei lungenkranken Kindern mit ihrer vor erst noch gesunden Schwester zusammenliegen.
Wer an Ort und Stelle die Verhältnisse gesehen hat, ist erschüttert. Die „Jugendherberge“ ist zu einem Schandfleck für die Kreisstadt geworden.
LÜBECKER NACHRICHTEN vom 16.11.1948
Sonnabend, 20. November 1948
Lebhaftes Echo um die „Jugendherberge“
Unser Bericht über die Zustände in der Oldesloer Jugendherberge hat ein lebhaftes Echo in weiten Kreisen der Bevölkerung gefunden.
Grundsätzlich kann festgestellt werden, daß dieser Schandfleck von Bad Oldesloe so schnell wie möglich beseitigt werden muß. In diesem Sinne äußerte sich u.a. der neue Bürgermeister der Travestadt in einer Unterhaltung mit unserem Berichterstatter, und es ist anzunehmen, daß er, wie auch aus seiner ersten Ansprache vor dem neuen Gemeinderat hervorgeht, im Rahmen der Beseitigung des Wohnungselends auf für die Beseitigung der Mißstände in der Jugendherberge nachdrücklich sorgen wird.
Eine Unklarheit besteht auch hinsichtlich des Pachtzinses, der von dem Herbergsvater an den Guttempler-Orden als Eigentümer der Jugendherberge gezahlt wird. Die Stadtverwaltung weiß nur von 20 DM monatlich, die über sie abgeführt werden, während der Pächter versichert, insgesamt monatlich 130 DM zu leisten. Aber selbst eine Klärung dieser Frage dürfte nichts an der Tatsache ändern, daß die Jugendherberge zu einem Elendsquartier geworden ist. Ob diese als so genannter gewerblicher Raum zu betrachten ist oder nicht, steht auf einem anderen Blatt, der Öffentlichkeit geht es darum, die Mißstände, die eingerissen sind, im Interesse der Betroffenen beseitigt zu sehen.
Der Ordnung halber müssen wir feststellen, daß in einer Zuschrift an uns die Jugendherberge als „letzte Zuflucht“ jener, die überall sonst vor verschlossenen Türen stehen, begrüßt wird. In dieser Zuschrift einer Flüchtlingsfrau, die selbst lange Zeit in der Jugendherberge gewohnt hat, wird die Hartherzigkeit der Stadtverwaltung, der Wohnungsinhaber und auch das Versagen der Presse angeprangert, die angeblich einen Sonderfall herausgreifen, um Staub aufzuwirbeln, statt gegen die in Schleswig-Holstein bestehende Verhärtung der Einheimischen gegen die Flüchtlinge zu Felde zu ziehen.
Auch die Oldesloer Leitung des Deutschen Guttempler-Ordens als Eigentümer der Jugendherberge hat Stellung genommen und äußert sich u.a. wie folgt: „Auch in der Stadt Bad Oldesloe ist der Orden bemüht gewesen um die Ausweitung seiner Arbeit, leider jedoch ohne das volle Verständnis der zuständigen Amtsstellen zu finden. So ist zu wiederholten Male vom Vorstand der hiesigen Guttempler auf die gesundheitswidrigen und unsozialen Zustände in der Lübecker Straße hingewiesen worden. Hier muß auch festgestellt werden, daß der Guttempler-Orden seit Jahren für jeden der Stadt zur Verfügung gestellten Übernachtungsraum lediglich eine Monatsmiete von 10 DM erhielt. An sonstigen Abmachungen zwischen der Stadtverwaltung und dem Pächter ist in der Guttempler-Orden in keinem Falle beteiligt. Aus seiner inneren Einstellung heraus verurteilt der Guttempler-Orden die bedauerliche Tatsache, daß aus der Notlage der Ärmsten der Armen noch ein Geschäft wurde. Bereits im September des Jahres wurde vom Guttempler-Orden der Pachtvertrag mit dem jetzigen Pächter gekündigt, um im eigenen Hause selbst die Verantwortung zu übernehmen und um innerhalb seines Aufgabenkreises mit voller Intensität arbeiten zu können. Erfreulicherweise haben sich Stadtdirektor und Stadtverwaltung jetzt zu Sofortmaßnahmen entschlossen, die hoffen lassen, daß es in dem Guttempler-Orden in naher Zukunft gelingt, in gemeinsamer Arbeit mit den städtischen Behörden und allen interessierten Kreisen aus dem „Schandfleck der Stadt Bad Oldesloe“eine Stätte zu machen, die in wahrhaft sozialer Weise fremden und Einheimischen Rat und Hilfe gewähren kann.“
LÜBECKER NACHRICHTEN vom 20.11.1948